Stärken-Schwächen-Analyse:
Berkersheim-Süd/Preungesheim versus Berkersheim-Ost
Analyse Berkersheim Süd vs Ost
Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen „Berkersheim-Ost“ im Verhältnis zu „Berkersheim-Süd/Preungesheim
Dokumentart: | Vorlage | ||
Vorlage: | ST 851 | ||
Gremium: | Ortsbeirat 10 | ||
Datum: | 30.05.2016 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 30.05.2016) | ||
Stadtteil: | Berkersheim |
Betreff:Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen „Berkersheim-Ost“ im Verhältnis zu „Preungesheim -Nord/Berkersheim-Süd“Im Gegensatz zum Standort Berkersheim Süd / Preungesheim Nord ist das Baugebiet Berkersheim Ost Bestandteil des Frankfurter Wohnbauflächen-Entwicklungsprogramms und darüber hinaus bereits seit langem im Regionalen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Somit wurde die grundsätzliche Eignung der Flächen als potenzieller Wohnstandort auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung bereits getroffen. Durch den Beschluss der M 9 vom 17.01.2014 durch die Stadtverordnetenversammlung (§ 4542 vom 22.05.2014) wurde über die politischen Gremien ein entsprechender Arbeitsauftrag an den Magistrat zur Entwicklung des Baugebietes Berkersheim Ost formuliert. Grundsätzlich sind Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. In geringem Maße darf hiervon abgewichen werden, da der Flächennutzungsplan keine parzellenscharfen Festsetzungen trifft wie ein Bebauungsplan. Daher prüft der Magistrat im Rahmen des Planverfahrens, ob der Flächenzuschnitt für das Baugebiet Berkersheim Ost leicht modifiziert werden kann, um die Flächen, die nahe an der S-Bahnhaltestelle liegen, entwickeln zu können. Gründe hierfür liegen insbesondere in der hervorragenden Anbindung an einen leistungsfähigen ÖPNV-Anschluss durch die S-Bahnhaltestelle Berkersheim. Da diese Flächen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) GrünGürtel liegen, wäre als Voraussetzung für eine bauliche Entwicklung ein Flächentausch mit Flächen außerhalb des LSG mit sämtlichen hierfür notwendigen administrativen Schritten erforderlich. Sollte zu diesem Punkt keine Einigung herbeigeführt werden können oder sich das Verfahren als extrem zeitverzögernd erweisen, dann bleibt die Planung für das Baugebiet auf den Umgriff des Geltungsbereiches gemäß der M 9 vom 17.01.2014 beschränkt. Derzeit überwiegen die Vorteile einer Baugebietsentwicklung in Berkersheim Ost gegenüber einer Entwicklung in Berkersheim Süd / Preungesheim Nord (siehe die Berichte B 451 und
B 452 vom 11.12.2015).
Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen .BerkersheimOst. im Verhältnis zu .Preunge
Dokumentart: | Vorlage | ||
Vorlage: | V 1582 | ||
Gremium: | Ortsbeirat 10 | ||
Datum: | 16.02.2016 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 30.05.2016) | ||
Stadtteil: | Berkersheim |
OF 923/10 vom 04.01.2016Betreff:Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen „Berkersheim-Ost“ im Verhältnis zu „Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd“
Vorgang:
B 451/15; B 452/15; V 1280/15 OBR 10; ST 1750/15
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie seines Erachtens eine Abwägungsgrundlage für politischen Entscheidungsträger in Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat geschaffen werden kann, um die Vor- und Nachteile der Baugebiete „Berkersheim-Ost“ oder „Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd“ abschließend abwägen zu können.
Begründung:
Der Magistrat hat in seinen Berichten B 451 und B 452 sowie der Stellungnahme ST 1750 verschiedene Argumente aufgeführt, die sehr wohl für eine Bebauung „Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd“ sprechen würden. Deutlich bessere Verkehrserschließung, deutlich dichtere Bebauung wäre möglich, wobei die 200 Wohneinheiten, die in den Berichten für „Berkersheim-Ost“ veranschlagt werden, zwischenzeitlich nach Andeutungen des Planungsamts bei der Ortsbegehung am 3. November 2015 ohnehin auf 100 Wohneinheiten zurückgeführt wurden, deutlich geringere Bedeutung für das Stadtklima in „Preungesheim-Nord“, Kategorie 2 und 3 statt Kategorie 1. Zudem ist nach Auskunft des Stadtplanungsamtes am 3. November bei der Ortsbegehung voraussichtlich auch eine Änderung des Gebietszuschnitts für „Berkersheim-Ost“ erforderlich, sodass auch hier Änderungen am GrünGürtel mit entsprechender Zeitverzögerung erforderlich werden, die der Magistrat als großes Hindernis alleine für „Preungesheim-Nord“ sieht. Allerdings werden diese Vorteile nicht weiter verfolgt bzw. die Nachteile nicht weiter untersucht, weil dies angeblich erst im Planungsverfahren möglich ist. Dann sind aber bereits wichtige Weichenstellungen erfolgt und erhebliche Kosten angefallen, die einen anderen Entscheid dann unwahrscheinlich machen. Insofern ist zu klären, wie zum jetzigen Zeitpunkt zu vertretbaren Kosten eine Entscheidungsgrundlage für die politischen Entscheidungsträger geschaffen werden kann. Die vorliegenden Stellungnahmen des Magistrats ergeben zumindest die Aussichtslosigkeit, die der Magistrat sieht, nicht eindeutig.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Antrag vom 04.01.2016, OF 923/10
Betreff:
Tatsächliche Herstellung einer Vergleichbarkeit der Argumente für oder gegen Berkersheim-Ost im Verhältnis zu Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd
Vorgang:
B 451/15; B 452/15; ST 1750/15
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie seines Erachtens eine Abwägungsgrundlage für die politischen Entscheidungsträger in Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeirat geschaffen werden kann, um die Vor- und Nachteile der Baugebiete Berkersheim-Ost oder Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd abschließend abwägen zu können.
Begründung:
Der Magistrat hat in seinen B 451 und B 452 sowie der ST 1750 2015 verschiedene Argumente aufgeführt, die sehr wohl für eine Bebauung in Preungesheim-Nord/Berkersheim-Süd sprechen würden: Deutlich bessere Verkehrserschließung, deutlich dichtere Bebauung möglich, wobei die 200 WE, die in den Berichten für Berkersheim-Ost veranschlagt werden, zwischenzeitlich nach Andeutungen des Planungsamts bei der Ortsbegehung am 3. November 2015 ohnehin auf 100 WE zurückgeführt wurden, deutlich geringere Bedeutung für das Stadtklima in Preungesheim-Nord, Kategorie 2 und 3 statt Kategorie 1.
Zudem ist nach Auskunft des Planungsamts am 3. November in der Ortsbegehung voraussichtlich auch eine Änderung des Gebietszuschnitts für Berkersheim-Ost erforderlich, so dass auch hier Änderungen am Grüngürtel mit entsprechender Zeitverzögerung erforderlich werden, die der Magistrat als großes Hindernis alleine für Preungesheim-Nord sieht.
Allerdings werden diese Vorteile nicht weiter verfolgt bzw. die Nachteile nicht weiter untersucht, weil dies angeblich erst im Planungsverfahren möglich ist. Dann sind aber bereits wichtige Weichenstellungen erfolgt und erhebliche Kosten angefallen, die einen anderen Entscheid dann unwahrscheinlich machen. Insofern ist zu klären, wie zum jetzigen Zeitpunkt zu vertretbaren Kosten eine Entscheidungsgrundlage für die politischen Entscheidungsträger geschaffen werden kann. Die vorliegenden Stellungnahmen des Magistrats ergeben zumindest die Aussichtslosigkeit, die der Magistrat sieht, nicht eindeutig.
Antragsteller:
FDP
Antwort des Magistrats B 451 auf die SPD-Anfrage der Römerfraktion sowie unsere Anmerkungen hierzu: Synopse_B451
Gedankensammlung zur naturschutzrechtlichen Abwägung Berkersheim-Süd/-Ost:
Berkersheim-Ost
Das Plangebiet Berkersheim-Ost liegt nahtlos umrahmt vom Grüngürtel Frankfurt/ Landschaftsschutzgebiet/Schutzzone II. In seiner qualitativen Beschaffenheit und kultureller Nutzung unterscheidet es sich nicht von diesem.
..zum weiterlesen unser Dossier Gebietstausch
Umweltaspekte der beiden Gebiete:
Umweltaspekte Berkersheim Ost vs. Süd.docx-1
Fotos von Berkersheim-Süd/Preungesheim:
Appell an die Stadtverordneten zum 26.06.2014
Wissler dazu:
wissler-die-linke