Der Koalitionsvertrag der sog. Kenia-Koalition aus CDU, SPD und den Grünen für die Jahre 2016 bis 2021 im Römer steht.
Zum Thema „Planung und Wohnungsbau“ ist zu lesen:
Zur Deckung des Wohnbedarfs wird es unumgänglich sein, auch bisher unbebaute, landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch zu nehmen. „Dies ist dort möglich, wo es sich um flurbereinigte, artenarme Flächen handelt, die nur geringen Wert für den Naturschutz besitzen. (…) Nicht für die Ausweisung neuer Flächen zur Verfügung stehen die Flächen des GrünGürtels.“ (S. 14, Koalitionsvertrag CDU + SPD + Die Grünen 2016-2021)
Gemessen an diesem Suchprofil für Wohnbaupotentiale ist die Bebauung von Berkersheim-Ost faktisch vom Tisch!
Denn das Gebiet Berkersheim-Ost steht in seiner aktuellen Beschaffenheit für genau das Gegenteil:
- Artenschutz: artenreichste, weil reife Streuobstwiesen in einem Gesamtanteil von ca. 30% neben extensiv bewirtschafteten, kleinteiligen – ergo wahrscheinlich nicht flurbereinigten, fruchtbaren Ackerflächen – Lebensraum für eine Vielzahl z.T. bedrohter Wildtierarten von Storch über Steinkauz, Fasan bis Reh und Feldhase. Streuobstwiesen stehen per se unter dem strengen Schutz der europäischen FFH-Richtlinie. Nicht umsonst ist das Gebiet nahtlos vom GrünGürtel Schutzzone II umgeben.
- Stadtklima: Stadtklimatisch ist das Gebiet schlicht unverzichtbar. Daher ist es der höchsten Schutzstufe (Kategorie 1) des Klimaplanatlasses von 2009 zugeordnet. Diese Flächen (Kaltluftentstehung, Luftleitbahnen und Hangwinde) sind sehr wichtig und daher zu schützen und zu erhalten.
- Notwendigkeit des Eingriffes in den bestehenden GrünGürtel: Eine Erschließung durch die dörflich engen Straßen Berkersheims verbietet sich; daher soll die Erschließung durch den GrünGürtel zur Straße Am Kalten Berg hin erfolgen. Ebenso soll in nächster Nähe die Omega-Brücke als Ersatz für den Bahnübergang Berkersheim mitsamt einer Verbindungstraße zum Baugebiet Ost gebaut werden. Hier wird der GrünGürtel massiv baulich beeinträchtigt, was nach dem Koalitionsvertrag aber nicht erfolgen darf.
Es zeigt sich deutlich, dass Berkersheim-Ost nicht zuletzt gemessen an den Vorgaben des Koalitionsvertrages ein stadtplanerischer Irrweg ist, der bei Realisierung viel Natur und Kulturraum zerstören kann, und in Relation wenig Wohnraumpotential bietet, da vornehmlich Einfamilienhäuser entstehen werden.