Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Webseite.
In den letzten Monaten haben wir uns intensiv mit dem geplanten Neubaugebiet auseinander gesetzt. Daraus ist ein ganz neuer Vorschlag entstanden:
Das geplante Baugebiet Berkersheim- Ost soll im Zuge eines Gebietstausches ersetzt werden durch ein neues Baugebiet, dem wir den Arbeitstitel „Berkersheim-Süd /Preungesheim“ gegeben haben. Dies ist der unbebaute Bereich zwischen dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße und den ersten Berkersheimern Häusern.
Wir haben mit allen Parteien das Gespräch gesucht und unseren Vorschlag präsentiert. Alle Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung und im Ortsbeirat stehen diesem Vorschlag aufgeschlossen gegenüber. Auch von vielen Berkersheimer Bürgern und den beiden anderen Bürgerinitiativen haben wir großen Zuspruch erfahren.
Unten finden Sie eine tabellarische Auflistung der Vor-und Nachteile der beiden Gebiete Berkersheim-Süd-Preungesheim vs. Berkersheim-Ost:
Analyse-Berkersheim-Süd-vs-Ost (siehe ganz unten)
Plan-Antrag OBR 609 (siehe ganz unten)
Plan-Antrag-OBR-609 Modifizierter Vorschlag:
Unser Antrag im Ortsbeirat und Planungsausschuss:
Der auf der Idee eines „Gebietstauschs“ basierende Ansatz bietet große Vorteile über die wohnungspolitische Dimension („Wohnraumknappheit“) hinaus, da er effiziente und effektive Antworten beziehungsweise Lösungen für eine Reihe von Fragen und Problemen bietet, die den Stadtteil Berkersheim und auch seine Nachbarstadtteile innerhalb des Ortsbezirks 10 betreffen.
Die vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
Die Bebauungsplanung für das Neubaugebiet „Berkersheim-Ost“ wird aufgegeben und der Aufstellungsbeschluss für dieses Gebiet aufgehoben. Sodann wird das Gebiet in den GrünGürtel (Schutzzone II) aufgenommen und im Austausch dafür das Gebiet zwischen dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße und der Bebauungsgrenze der Straße Am Dachsberg (im Folgenden „Berkersheim-Süd/Preungesheim“) aus dem GrünGürtel herausgenommen (bis dato Schutzzone II). Für dieses Gebiet „Berkersheim-Süd/Preungesheim“ wird der Magistrat aufgefordert, die Arbeiten für einen Bebauungsplan aufzunehmen und einen Aufstellungsbeschluss auszuarbeiten, der auf der umweltrechtlichen und regionalplanerischen Umwidmung von „Berkersheim-Süd/Preungesheim“ und „Berkersheim-Ost“ aufbaut.
Begründung:
Sachgründe im Überblick: „Berkersheim-Süd/Preungesheim“ heißt:
1. Wohnungspolitik – mehr (sozialer) Wohnraum:
– Bei annähernd gleicher Größe der Gebiete kann aufgrund der Binnenlage im Bereich „Berkersheim-Süd/Preungesheim“ städtischer, das bedeutet verdichteter gebaut werden. Für „Berkersheim-Ost“ dominieren gemäß Bericht B 369 nur Reihen- und Doppelhäuser.
– „Berkersheim-Süd/Preungesheim“ befindet sich bereits überwiegend in städtischem Besitz; eine Bebauung ist hier erwartbar schneller möglich, da rechtliche Unwägbarkeiten geringer sind.
– Aufgrund der Eigentumssituation erscheint die volle Durchsetzung des Zielanteils für sozialen Wohnungsbau von 30 Prozent möglich.
2. Verkehrspolitik – weniger Individualverkehr, mehr ÖPNV:
– Die Verkehrslast durch das Neubaugebiet wird hin zum vorhandenen Verkehrsknotenpunkt Homburger Landstraße/Bundesautobahn 661/U-Bahn/Bus-Haltepunkte verlegt. Die dörflich strukturierten Straßen in Berkersheim sowie die Straße Am Dachsberg werden nicht zusätzlich belastet.
– Durch eine Straßenverbindung des Gebiets „Berkersheim-Süd/Preungesheim“ mit der Straße Am Dachsberg wird eine Verbindungslücke zu Berkersheim-West/Siedlung Am Neuenberg geschlossen, ohne für den vorhandenen Schleichverkehr vom Heiligenstockweg interessant zu sein.
3. Sozialpolitik – mehr Integration der Stadtteile:
– Die bislang abgeschnittenen Siedlungen Am Neuenberg und Berkersheim-West sowie der geplante Grundschulneubau können an den Stadtteil Berkersheim angebunden werden. Die Enklavensituation wird aufgelöst.
– Die soziale Verbindung zu den Nachbarstadtteilen, insbesondere dem Frankfurter Berg und Preungesheim, kann sich intensivieren.
4. Fiskalpolitik – weniger städtische Investition:
– Eine Vielzahl von Infrastruktureinrichtungen, die für „Berkersheim-Ost“ erst neu- bzw. ausgebaut und vor allem städtisch, aber auch privat zu finanzieren sind, sind hier schon im Nahbereich vorhanden, beispielsweise:
– Lärmschutz Bundesautobahn 661,
– ÖPNV (U-Bahn und Busverbindungen),
– Schule/Sporthalle am Schwarzen Platz (in Planung) und Kindergärten (zwei städtische und eine private Einrichtung),
– Kanalisation/Fernwärmenetz,
– Einkaufsmöglichkeiten (Homburger Landstraße),
– Spielplätze.
Hierdurch wird der städtische Haushalt nachhaltig von potenziellen Belastungen entlastet.
5. Umweltpolitik/GrünGürtel – ökologisch vorteilhaft:
– Voraussetzung für diese Lösung ist ein Gebietstausch innerhalb des GrünGürtels. Der Gebietstausch ist gemäß GrünGürtelsatzung/Charta von 2003 möglich und bedarf einer Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung unter Beratung der Fachämter.
– Das Gebiet „Berkersheim-Ost“ mit seinem hohen Anteil an reifen, naturgeschützten Streuobstwiesen liegt nahtlos umgeben von Flächen der Schutzzone II, ohne dass es sich von diesen Flächen in ökologischer Beschaffenheit und kultureller Nutzung unterscheidet. Laut Klimaplanatlas gehört es zur Kategorie 1: Kaltluftentstehung, Luftleitbahnen, Hangwinde (sehr wichtig, erhalten und schützen). Ein gleichwertiger Tausch auf Stufe II ist möglich. Dabei wird der stadtplanerischen Maxime „Innen- vor Außenentwicklung“ Folge geleistet. Die Siedlungsstruktur wird geschlossen, ohne Flächenverbrauch nach außen. Im Falle einer zeitgleichen Fertigstellung des Grünzugs entlang der Siedlung Berkersheim-West und deren Verlängerung bis zur Straße Am Dachsberg bleibt die bestehende Kaltluftschneise erhalten und ein Lückenschluss der übergeordneten Wegeverbindung des GrünGürtels in Richtung Preungesheim/Frankfurter Bogen wird realisiert. Ein Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten (Grenze zum Gewerbegebiet August-Schanz-Straße) erscheint angesichts der bestehenden beschwerdefreien Lösung hin zur benachbarten Siedlung Edwards Garden und der Vielzahl an gestalterischen Optionen des Baugesetzbuches planerisch möglich.
Stand 2014
Sie sehen hier auf dem Panoramabild die Fläche auf dem das Baugebiet Berkersheim-Ost entstehen soll.
Noch ist nichts entschieden, alles befindet sich noch im Planungsstadium. Wir können also noch mitreden und die Entscheidungen mitgestalten.
Das Bebauungsplanverfahren gliedert sich in mehrere Teile:
Zuerst wird ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Mit diesem wird das Bebauungsplanverfahren eröffnet. Hierbei wird der Ortsbeirat eingebunden und die Stadtverordneten müssen dem Aufstellungsbeschluss zustimmen. Danach entwickelt der Magistrat einen Bebauungsplan, indem festgelegt wird, wie innerhalb des Baugebietes gebaut werden soll. Dies kann mehrere Jahre dauern. Dennoch ist es wichtig bereits am Anfang von Bürgerseite aus auf bestehende Probleme und Örtlichkeiten hinzuweisen.
Sobald der Bebauungsplan ausgelegt wurde, können alle Betroffenen noch einen Monat Einspruch einlegen, danach ist der Bebauungsplan bestandskräftig. Im Anschluss folgt ein Baulandumlegungsverfahren, indem die Flächen neu aufgeteilt und die einzelnen Grundstücke neu parzelliert werden. Heutige Eigentümer von Grundstücken-wie z.B. von Hausgärten- verlieren dann ihr Eigentum und erhalten in der Regel kleinere Flächen innerhalb des Baugebietes zurück. Der Verlust an Flächen wird dadurch begründet, dass der Bodenpreis durch die Umwandlung zu Bauland entsprechend steigt. Letztendlich ist es aber eine Art Enteignung.
Wir haben folgende Forderungen aufgestellt:
Für eine passende Verkehrsinfrastruktur – gegen Verkehrsinfakt
Wir fordern geeignete Verkehrsinfrastruktur als Voraussetzung für eine umweltverträgliche, nachhaltige Erschließung. Hierzu ist ein Verkehrs- und Parkraumkonzept für den gesamten Ortsteil Berkersheim zu erstellen, das keine zusätzlichen Verkehrsströme durch die bestehende Wohnbebauung leiten darf. Eine massive städtische Investition in die schon jetzt überlastete dörfliche Verkehrsinfrastruktur ist unabdingbar. ÖPNV alleine reicht nicht.
Für Lärmschutz – gegen Sozialisierung der Kosten – „Wer bestellt bezahlt!“
Wir fordern, dass die Kosten für den Bau von Lärmschutzeinrichtungen entlang der B3a und der Bahnlinie verursachergerecht von Bund/Land und insb. der Stadt und der Bahn zu tragen sind; eine finanzielle Belastung aller Alt-Berkersheimer scheidet aus, da die Häuser vor dem Bau der Straße und Ausbau der Schiene entstanden sind. Wer das „Lärmkarree“ zwischen Bahn (4-gleisiger Ausbau beschlossen) und B3a (autobahnähnlich zweispurig in beiden Richtungen), erschließen will, muss auch dafür bezahlen. Der Verkehr mit weiterer Lärmbelastung wird zukünftig noch zunehmen, durch den geplanten Ausbau der B3a bei Karben.
Für den Erhalt der Streuobstwiesen und Hausgärten als wertvollen Lebensraum
Wir fordern, dass das Ergebnis der Prüfung gemäß Magistratsvorlage M19 der unbedingte Erhalt der bestehenden alten Streuobstwiesen sein muss. Die Hausgärten mit gewachsenem Obstbaumbestand müssen bestehen bleiben und dürfen nicht „enteignet“ werden. Der Anteil der Streuobstwiesen und Hausgärten beträgt im geplanten Gebiet über ein Drittel der Fläche!
Für ein harmonisches Stadtbild Berkersheims – gegen Trabantenstädte
Wir fordern die Bauvorgaben der bestehenden Erhaltungssatzung und der geltenden Bebauungspläne auch für weitere Entwicklungsschritte durchzusetzen, um das Ortsbild von Berkersheim und das Panorama am Niddahang zu bewahren.
Für ein lebenswertes Berkersheim: Kindergarten, Schule, Sport, Arzt
Wir fordern den Aus- und Aufbau einer zeitgemäßen Versorgungsinfrastruktur sowie den Erhalt des Schulstandortes Berkersheim zumindest als Dependance zusätzlich zum Schulneubau am Schwarzen Platz.
Detaillierte Informationen zu unseren Zielen finden Sie im PDF Umwelt- und sozialverträgliches Wohnen
Analyse-Berkersheim-Süd-vs-Ost:
Plan-Antrag OBR 609