In der Sitzung wiesen wir die Stadtverordneten daraufhin, dass der Bericht nur als Zwischenbericht angesehen werden kann und manche Problemstellungen gar nicht zur Kenntnis genommen wurden. Wir baten daher die Mitglieder des Ausschussses, die Probleme im Vorfeld zu prüfen und nicht erst im eigentlichen Bebauungsplanverfahren, nicht zuletzt um Kosten zu sparen. Der Bericht B369 wurde zur Kenntnis genommen, weitere Fragestellungen hält die Mehrheit des Planungsausschusses nicht für notwendig.
Beschluss:
Die Vorlage B 369 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Zurückweisung)
Sonstige Voten:
FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Kenntnis)