Prüfung des OBR-Antrages durch den Magistrat abgeschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung hatte beim Aufstellungsbeschluss vom 26.06.14 den Magistrat aufgefordert die Punkte des Ortbeiratesantrages zu prüfen. Die Anfrage hatte viele unserer Forderungen und Bedenken aufgegriffen. Jetzt liegen die Antworten des Magistrats vor (Magistratsbericht B 369, siehe Parlis Stadt Frankfurt) . Die Forderungen und die jeweiligen Antworten haben wir weiter unten aufgeführt.

Unschwer ist zu erkennen, dass das großangekündigte Verfahren „ Prüfen und Berichten“ seitens des Magistrats nur marginalen Erkenntnisgewinn für uns Bürger und sicherlich auch für die Stadtverordneten bringt.

Von einer ernsthaften Prüfung der einzelnen Punkte kann bei der Kürze der Antworten wohl kaum die Rede sein. Die Einwände des OBR und unserer Initiative werden kaum beantwortet und die Prüfung wird in das eigentliche B(ebauungs)-Planverfahren verschoben, mit der Folge, dass eine Mitsprache seitens des Bürgers so gut wie unmöglich wird. Wenn der B-Plan erst aufgestellt ist, sind –wenn überhaupt -nur noch kleine Änderungen denkbar.

Wir werden daher bei der nächsten OBR Sitzung am 04.11.2014 (19:30 Uhr Saalbau Ronneburg, Gelnhäuser Str.2) die Mitglieder des OBR sehr genau fragen, ob sie sich mit diesem knappen Statement des Magistrats abspeisen lassen!

Die Ortsbeiratsanfrage OA 482 vom März dieses Jahres umfasste 8 Punkte. Die Antwort des Magistrats sehen Sie jeweils unter der des jeweiligen Punktes in kursiver Schrift dargestellt.

 

1. Die Verkehrserschließung für den Individualverkehr muss so sichergestellt werden, dass die aus dem Baugebiet stammenden Verkehrsströme nicht durch die bestehende Wohnbebauung und insbesondere durch die enge Berkersheimer Bahnstraße geführt werden. Eingriffe in den GrünGürtel dürfen hierfür nicht erfolgen. Für den ÖPNV muss eine gute Erreichbarkeit gewährleistet sein;

Antwort:

Für die Verkehrserschließung bieten sich die beiden Straßen „Am Hohlacker“ und „An der Roseneller“, jeweils in der nordöstlichen Verlängerung an. Diese Straßen haben eine ausreichende Breite und die Verlängerungen befinden sich bereits in städtischem Eigentum. Im Rahmen des zu erstellenden städtebaulichen Entwurfs wird auch die Anbindung des neuen Baugebiets an die S-Bahnstation zu lösen sein.

2. Für das Gebiet werden an der Bundesstraße 3a und an der Main-Weser-Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet;

Antwort:

Für das Gebiet wird beim städtebaulichen Entwurf und im Bebauungsplanverfahren zu klären sein, wie ein Schallschutz zur B 3 a und der Bahn zu erreichen ist.  

3. Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen werden nicht auf die bestehende Bebauung umgelegt;

Antwort:

Aufgrund des Abstandes zur Lärmquelle wird die vorhandene Bebauung voraussichtlich nicht zur Mitfinanzierung von Lärmschutzbauwerken herangezogen werden.

4. Es ist ein reines Wohngebiet festzusetzen. Durch eine Beimischung von Geschosswohnungsbau wird das durch die Berkersheimer Erhaltungssatzung geschützte Panorama am Niddahang nicht gestört;

Antwort

Ein städtebaulicher Entwurf liegt für das Gebiet noch nicht vor. Aufgrund der geringen Größe und der vorhandenen Randbebauung bietet es sich an, den Ortsrand  hier überwiegend mit Reihen- und Doppelhäusern und einem geringen Anteil an Geschosswohnungsbau zu erweitern.

5. Die Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers mit ihrem teils alten Obstbaumbestand und der Erschließungsweg der Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b werden nicht in das Bebauungsplangebiet einbezogen;

Antwort:

Der Vorschlag des Ortsbeirats wird im weiteren Verfahren der Erstellung des Bebauungsplans überprüft werden.

6. Die übrigen Streuobstwiesen mit ihren alten Obstbäumen, die das gesamte Gebiet durchziehen, werden weitestgehend erhalten;

Antwort:

Auch der Erhalt der Streuobstbestände wird im Rahmen des städtebaulichen Entwurfs zu behandeln sein.

7. In dem Gebiet werden ausreichende Gemeinbedarfsflächen, insbesondere für einen Spiel- und Bolzplatz, untergebracht;

 Antwort:

Ein Spielplatz wird mit Sicherheit in den städtebaulichen Entwurf integriert werden. Über die weitere im Baugebiet bereitzustellende Infrastruktur muss im Bebauungsplanverfahren entschieden werden.

8. Bis feststeht, wie viele Wohneinheiten in Berkersheim Ost entstehen könnten, wird das bestehende Schulgelände in Berkersheim nicht aufgelassen.

 Antwort:

 Es ist derzeit nicht beabsichtigt, das Schulgelände in Berkersheim aufzulassen.

Die Antworten des Magistrats sind unbefriedigend. Der Auftrag an den Magistrat lautete zu prüfen und zu berichten. Bei vielen Punkten schiebt der Magistrat diese Prüfung jedoch in die Zukunft und in das eigentliche Bebauungsplanverfahren. Versäumt wurde somit im Vorfeld grundlegende Punkte zu klären, die großen Einfluss auf das Planungsergebnis  für Berkersheim-Ost haben können.

 

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